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Teilkonzept:
Abklärungsaufträge für Behörden

Abklärungsaufträge für Behörden

Im Auftrag von Jugendstrafrechts- und Zivilrechtsbehörden führt B-SID psychosoziale Abklärungsaufträge durch. Dabei wird genau abgeklärt, welche ambulanten oder stationären Interventionen nötig sind, damit das Kindeswohl sichergestellt wird und sich die betroffene Person positiv weiterentwickeln kann.

Weitere Angaben können dem Teilkonzept "Psychosoziale Abklärungen" entnommen werden.