|
Abklärungsaufträge für Behörden |
Im Auftrag von Jugendstrafrechts- und Zivilrechtsbehörden führt B-SID
psychosoziale Abklärungsaufträge durch. Dabei wird genau abgeklärt, welche
ambulanten oder stationären Interventionen nötig sind, damit das Kindeswohl
sichergestellt wird und sich die betroffene Person positiv weiterentwickeln
kann.
Weitere Angaben können dem Teilkonzept "Psychosoziale Abklärungen" entnommen
werden.
|